Vor links nach rechts Dr. Horst Waffenschmidt, Jochen Welt, Hans-Peter Kemper, Dr. Christoph Bergner, Hartmut Koschyk, Prof. Dr. Günter Krings, Prof. Dr. Bernd Fabritius, Natalie Pawlik

Tafel 19 - Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Geschichte des Amtes

Nachdem in den Jahren 1950 bis 1986 zumeist nur sehr wenigen Russlanddeutschen die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland genehmigt worden war, stiegen die Aussiedlerzahlen ab 1987 rapide an.

Deshalb beschloss die Bundesregierung bereits am 28. September 1988 die Einsetzung eines Beauftragten für Aussiedlerfragen. Dieser sollte alle Aktivitäten der Regierungsstellen koordinieren, um die Aufnahme von Aus- und Übersiedlern zu verbessern. Erster Aussiedlerbeauftragter war Dr. Horst Waffenschmidt (CDU).

Zum Nachfolger wurde am 2. Dezember 1998 der Bundestagsabgeordnete Jochen Welt (SPD) berufen. Im November 2002 erweiterte das Bundeskabinett das Aufgabengebiet um die nationalen Minderheiten.

Ab dem 17. November 2004 übte der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Kemper (SPD) das Amt aus.

Am 1. Februar 2006 wurde der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Christoph Bergner (CDU), zu seinem Nachfolger ernannt.

Am 8. Januar 2014 übernahm der Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk (CSU) das Amt.

Ab dem 1. November 2017 übte der Parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings (CDU) das Amt aus.

Ab dem 11. April 2018 war der Präsident des BdV, Prof. Dr. Bernd Fabritius (CSU) Aussiedlerbeauftragter.

Seit 13. April 2022 führt Natalie Pawlik dieses Amt aus.

Für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ist die Beauftragte zentrale Ansprechpartnerin auf Bundesebene. Sie ist verantwortlich für die Koordinierung der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung, der Integrationsmaßnahmen mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie der im Eingliederungsbereich tätigen Kirchen, Wohlfahrtsverbände und gesellschaftlichen Gruppen. Zusätzlich betreut sie die in den Herkunftsgebieten der Aussiedler verbliebenen Deutschen, koordiniert die Maßnahmen der Hilfenpolitik und übernimmt den Co-Vorsitz der bestehenden Regierungskommissionen zu Angelegenheiten der deutschen Minderheiten.

Auch für die nationalen Minderheiten ist die Beauftragte zentrale Ansprechpartnerin auf Bundesebene. Sie vertritt die Bundesregierung in den bestehenden Kontaktgremien.

Weitere Informationen zur Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten:
https://www.aussiedlerbeauftragte.de/

Verantwortung und Solidarität

Die Aufnahme und Integration der Aussiedler ist Teil des Bemühens der Bundesregierung, sich der Verantwortung Deutschlands für den II. Weltkrieg und seine Folgen zu stellen.

Diese Verantwortung umfasst auch die Solidarität mit den Deutschen in den Ländern Osteuropas und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese Menschen wurden wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit jahrzehntelang unterdrückt und benachteiligt.

Die Bundesrepublik nimmt einerseits diejenigen auf, die in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren möchten. Andererseits unterstützt sie die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Während in den 1990er-Jahren vor allem Hilfe zur Verbesserung der Lebensumstände geleistet wurde, steht heute die Förderung und Stärkung der kulturellen und sprachlichen Identität im Vordergrund.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen ist sowohl für die Menschen zuständig, die als Aussiedler nach Deutschland gekommen sind, als auch für diejenigen, die als Angehörige der deutschen Minderheit in den Herkunftsländern geblieben sind.


Bundesministerium des Innern und für Heimat