Trudarmee – Zwangsarbeitslager‑I
Trudarmee – Zwangsarbeitslager‑I
TRUDARMEE (Arbeitsarmee; russ. trudarmija)
ist ein euphemistischer Terminus für ein besonderes System der Zwangsarbeit, das in der Sowjetunion in den Jahren 1941–1946 vor allem für russlanddeutsche Jugendliche, Männer und Frauen aufgebaut wurde.
Nach der Liquidation der ASSR der Wolgadeutschen und der Verbannung der deutschen Minderheit in den asiatischen Teil des Landes und ihrer weitgehenden Entrechtung nach dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der Sowjetunion vom 28. August 1941 schuf man für die Deutschen des Landes eine neue Lagerkategorie – eine Zwitterkonstruktion aus rekrutierten Bauarbeitern und einem Strafgefangenen, wobei sie in der Lagerstatistik keine Erwähnung fanden.
Merkmale der Zwangsarbeitslager:
• Unterbringung in von Stacheldraht umgebenen Baracken;
• Arbeitseinsatz und Freizeit unter militärischer Bewachung;
• Essens- und Verpflegungsrationen nach den Normen des GULag;
• Verbot jeglicher nicht gebilligter Kontakte mit der zivilen Bevölkerung.
Die Aushebung durch örtliche Kriegskommissariate des Verteidigungsministeriums und ihre Unterstellung unter die Kriegsgerichtsbarkeit verlieh dieser Kategorie Züge einer militärischen Rekrutierung: Eigenmächtiges Verlassen des zugewiesenen Einsatzortes wurde nicht als Flucht, sondern als Desertion bezeichnet und entsprechend geahndet.
Beschluss des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR vom 10. Januar 1942 über die Richtlinien für den Einsatz der deutschen Umsiedler im wehrpflichtigen Alter von 17 bis 50 Jahren (Auszüge):
1. Alle deutschen Männer im Alter von 17 bis 50 Jahren, die für körperliche Arbeit tauglich und in die Gebiete Nowosibirsk, Omsk, die Regionen Krasnojarsk und Altaj und in die Kasachische SSR ausgesiedelt worden sind — etwa 120.000 Personen -, werden für Arbeitskolonnen für die gesamte Dauer des Krieges mobilisiert.
5. Das NKWD der UdSSR wird beauftragt, die Sachen in Bezug auf die in den Einberufungs- oder Sammelstellen zum Abtransport nicht erschienenen Deutschen sowie in Bezug auf die in Arbeitskolonnen Befindlichen für Disziplinverletzung und Arbeitsverweigerung, Nichterscheinen trotz Mobilisierungsbefehl und für Desertion aus den Arbeitskolonnen im Sonderkollegium des NKWD der UdSSR zu verhandeln und in den härtesten Fällen die Höchststrafe zu verhängen.
Beschluss des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR vom 14. Februar 1942 über die Mobilisierung deutscher Männer im wehrpflichtigen Alter von 17 bis 50 Jahren mit ständigem Wohnsitz in den Gebieten, Regionen, autonomen und Unionsrepubliken (Auszug):
1. Alle deutschen Männer im Alter von 17 bis 50 Jahren, die für körperliche Arbeit tauglich sind und ihren ständigen Wohnsitz in den Gebieten Archangelsk, Wologda, Iwanowo, Molotow, Penza, Rjazan, Swerdlowsk, Tambow, Tschita, Tschkalow, Jaroslawl, Kirow, Nowosibirsk, Omsk,
Kujbyschew und Irkutsk, den Regionen
Primorje, Chabarowsk, Altaj und Krasnojarsk, der Baschkirischen und Mordwinischen ASSR, der ASSR der Mari, der Tatarischen, Udmurtischen, Tschuwaschischen und Burjat-Mongolischen ASSR, der Komi ASSR, der Kasachischen, Turkmenischen, Tadschikischen, Kirgisischen und Usbekischen SSR haben, werden für Arbeitskolonnen für die gesamte Dauer des
Krieges mobilisiert und dem NKWD der UdSSR zum Einsatz beim Bau von Eisenbahnen zugewiesen.

Michael Disterheft: In der Arbeitsarmee.
